Webhosting, Serverhousing,  Domainregistrierung, Webdesign, Suchmaschineneintrag und Suchmaschinenoptimierung

 

A) Geltung der Bedingungen
B) Zustandekommen des Vertrages
C) Leistungspflichten
D) Kündigung
E) Pflichten von ITFACH / Leistungsumfang
F) Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
G) Nutzung durch Dritte
H) Zahlungsbedingungen
I) Zurückbehaltungsrecht, Leistungsstörung
J) Verfügbarkeit der Dienste
K) Geheimhaltung / Datenschutz
L) Haftung und Haftungsbeschränkungen
M) Freistellung
N) Schlussbestimmungen

 

A) Geltung der Bedingungen

1. ITFach – IT- und Internetservice Inhaber Guido Rabe im folgenden „ITFACH“ genannt erbringt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

3. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, außer diesen wurde schriftlich zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

B) Zustandekommen des Vertrages

1. Durch Unterzeichnung des Vertrages unterbreitet der Kunde gegenüber ITFACH ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Er ist an sein Angebot für die Dauer von 1 Woche nach Eingang des Vertrages bei ITFACH gebunden.

2. Der Vertag kommt zustande, wenn ITFACH die Annahme des Antrages innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder mit der tatsächlichen Ausführung der Leistungen beginnt.

3. Angebote von ITFACH sind stets freibleibend und unverbindlich. ITFACH kann den Vertragsabschluss von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.

C) Leistungspflichten

1. Die Leistungspflichten von ITFACH ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produkts.

2. ITFACH ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder ITFACH aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist.

3. Stellt ITFACH Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. ITFACH ist berechtigt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb angemessener Frist einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In einem solchen Fall wird ITFACH den Kunden rechtzeitig informieren.

4. ITFACH ist dem Kunden gegenüber zu technischer Unterstützung (Support) nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet. Darüber hinaus gewährt der ITFach dem Kunden keine kostenlosen Supportleistungen. ITFACH leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.

5. Soweit dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich ITFACH vor, die dem Kunden zugewiesene(n) IP-Adresse(n) zu ändern, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich werden sollte.

D) Kündigung

1. Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer etwaigen vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsmonates ordentlich gekündigt werden. Für Sonder- und Aktionsangebote (insb. Angebote mit jährlicher Zahlungsweise) können abweichende Kündigungsfristen bestehen, sofern auf den Internetseiten oder im Angebot darauf hingewiesen wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

2. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform mit eingeschriebenem Brief.

E) Pflichten von ITFACH / Leistungsumfang

1. ITFACH bietet dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur, die Bereitstellung von Speicherplatz auf Webservern, die Nutzung von Mehrwertdiensten, Webdesigning und Suchmaschinenoptimierung als Reseller an. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem schriftlichen Hauptvertrag.

2. Soweit ITFACH entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden.

3. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.

4. ITFACH ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die Kunden sind rechtzeitig darüber zu informieren.

F) Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, ITFACH jeweils unverzüglich über Änderungen der Kontaktdaten sowie der sonstigen, für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zu unterrichten.

Der Kunde ist verpflichtet, die ITFACH - Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,

a) ITFACH unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;

b) Die Zugriffsmöglichkeiten auf die ITFACH - Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt

• die Leistungen anderer Teilnehmer der ITFACH - Dienste unberechtigt zu nutzen,

• nicht im Vertrag zwischen ITFACH und dem Kunden vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen,

• Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der ITFACH - Dienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln zu lesen oder zu ändern,

• einzelne Anwendungen lizensierter Anwendungssoftware über die ITFACH – Dienste unberechtigt zu verbreiten,

• Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist,

• strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste von ITFACH zu verbreiten oder zugänglich zu machen,

• Dies gilt insbesondere für pornographische, gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen,

• sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.

• Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g. Punkte) erstattet der Kunde ITFACH entstandenen sachlichen und personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen.

c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am ITFACH-Netz einschlägig sein sollten;

d) den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;

e) ITFACH erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen;

f) nach Abgabe einer Störungsmeldung, ITFACH die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfanges) vorlag.

2. Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 1 lit. b) und c) genannten Pflichten, ist ITFACH sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung partnerschaftlich vereinbart werden.

4. In den Fällen des Absatzes 1 lit. c) ist ITFACH neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden in der dort ausgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenen Dienste zu sperren.

G) Nutzung durch Dritte

1. Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der ITFACH - Dienste durch Dritte ist gestattet. Der Kunde darf die Leistungen für seine Zwecke verwenden, weiterverkaufen und untervermieten. Dieser hat Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Kunde steht ITFACH gegenüber für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.

2. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn der Kunde weist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen von ITFACH erfolgt ist, ohne dass er diese zu vertreten hat.

H) Zahlungsbedingungen

1. Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die jeweilige Vertragslaufzeit im Voraus fällig und zahlbar, falls mit dem Kunden kein abweichender Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Nutzungsabhängige Entgelte sind mit dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig und zu zahlen. Alle Entgelte richten sich nach den jeweils mit dem Kunden hierfür vereinbarten Preisen.

2. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung oder der Mitteilung, dass die Rechnung im Kundeninformationssystem (KIS) eingestellt worden ist, bezahlt.

3. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Zahlungen des Kunden durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt ITFACH, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im vereinbarten Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Der Kunde ist verpflichtet, ITFACH den durch eine etwaige Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts entstehenden Schaden zu ersetzen.

4. Im Falle des Zahlungsverzuges ist ITFACH berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über den jeweiligen Basiszinsatz zu verlangen. Dem Kunden ist demgegenüber der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Zinsschaden entstanden ist.

5. ITFACH stellt jeweils eine elektronische Rechnung im Kundeninformationssystem (KIS) bereit. Hiermit erklärt sich der Kunde einverstanden. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann der ITFach hierfür ein angemessenes Entgelt je Rechnung verlangen.

6. Die vorübergehende Sperrung von Diensten berührt die Zahlungspflicht des Kunden nicht.

7. Gegen Forderungen des ITFachs kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gewährleistungsansprüche des Kunden, sofern diese gegen die Entgeltforderung ITFACH aufgerechnet werden.

8. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt ITFACH dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung von fixen Entgelten erfolgt monatlich im Voraus, von verbrauchsabhängigen Entgelten jeweils zu Beginn des Folgemonats. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.

9. Ist das Entgelt verbrauchsunabhängig für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so werden diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.

10. Leitungs- und Kommunikationskosten (Telefongebühren) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt ITFACH sind vom Kunden zu tragen. Insofern bei einem Anschluss auf der ITFACH - Seite gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modem-Bereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

I) Zurückbehaltungsrecht, Leistungsstörung

1. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.

2. Schadensersatzansprüche aufgrund von Liefer- und Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese von ITFACH nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.

3. Dauert eine Störung der ITFACH - Leistungen, die erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder die Dritte zu vertreten haben, nicht mehr auf die ITFACH zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und

b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

4. Bei Ausfallen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von ITFACH liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gem. 10 der AGB.

J) Verfügbarkeit der Dienste

ITFACH bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. ITFACH wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

K) Geheimhaltung /Datenschutz

1. Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass ITFACH personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

2. Soweit sich ITFACH Dritter zu Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist ITFACH berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offenzulegen. Dazu ist ITFACH im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen von ITFACH sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.

3. ITFACH erklärt, dass Ihre Mitarbeiter, die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG verpflichtet worden sind und ITFACH die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.

L) Haftung und Haftungsbeschränkungen

1. Für Sach- und Rechtsmängel haftet ITFACH nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet ITFACH unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. ITFACH haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet ITFACH nicht.

3. Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 2 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

4. Ist die Haftung von ITFACH ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die ITFACH oder Dritte, durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der ITFACH - Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

M) Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, ITFACH im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

N) Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz von ITFACH in 91555 Feuchtwangen, Bundesrepublik Deutschland.

2. Verträge, die aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig,
abbedungen.

3. Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt der Sitz von ITFACH als Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. ITFACH ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Feuchtwangen, den 04.09.2014